Ich sitze gerade bei einem Kunden (selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen ca. 38.000 €). Er hat ein altes Einfamilienhaus im Januar 2026 gekauft.
1. Er möchte seine Gasheizung (Einbaujahr 2004) gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290 tauschen. Welche Förderquote (in %) kann
er maximal erreichen und welche technischen Werte muss die WP im Bestand nachweisen?
2. Parallel dazu will er die Fenster tauschen und die oberste Geschossdecke dämmen. Welche U-Werte muss ich für die Förderung einplanen?
3. Achtung: Er muss die Decke laut GEG sowieso dämmen. Kann er dafür trotzdem BEG-Zuschüsse bekommen?
4. Was muss ich bei der Kombination von Fenstern und der (noch ungedämmten) Außenwand beachten, um Bauschäden zu vermeiden?
Zu Ihrer Kundensituation kann ich Ihnen basierend auf der festen Förderlogik folgende präzise Informationen geben:
1. Förderquote Heizungstausch (Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290, Gasheizung Baujahr 2004, selbstnutzender Eigentümer mit zvE
ca. 38.000 € im Jahr 2026):
– Grundförderung: 30 %
– Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % (Heizung > 20 Jahre alt)
– Einkommensbonus: +30 % (zvE unter 40.000 €)
– Effizienz-Bonus: +5 % (Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290)
– Summe: 85 %, gedeckelt auf maximal 70 %
– Technische Mindestanforderungen: Jahresarbeitszahl (JAZ) im Bestand mindestens 3,0, rechnerisch nachgewiesen (z.B. nach VDI 4650)
2. Technische Mindestanforderungen für die Förderung der Gebäudehülle (Fenster und oberste Geschossdecke):
– Fenster: Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
– Oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
3. BEG-Förderung bei GEG-Dämmpflicht der obersten Geschossdecke:
– Gesetzliche Pflichtmaßnahmen nach GEG sind grundsätzlich nicht förderfähig.
– Ausnahme: Wenn die Dämmmaßnahme über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht (z.B. U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)) und der Antrag vor Ablauf der 2-Jahres-Frist gestellt wird, ist Förderung möglich.
4. Bauschäden bei Fenstertausch in Kombination mit ungedämmter Außenwand:
– Ungedämmte Außenwände mit neuen, gut dämmenden Fenstern (Uw ≤ 0,95) können zu Tauwasser und Schimmel an der Wandoberfläche neben den Fenstern führen.
– Lösung: Außenwand gleichzeitig oder zeitnah dämmen oder ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen lassen (bei Fenstertausch > 1/3 der Fensterfläche ohnehin Pflicht).
– Energieberater muss auf diese Wechselwirkung hinweisen.
Wichtig: Mit einem vorliegenden Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderquote um weitere 5 % und der förderfähige Investitionsdeckel verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr.
Quellen:
– KfW 458 Heizungsförderung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
– BAFA BEG EM: https://www.bafa.de/DE/Energie/Wohngebaeude/sanierung.html
– iSFP-Infos: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/sanierungsfahrplan.html
Mein Kunde möchte sein Fachwerkhaus (BJ 1920) von innen dämmen. Er plant 10 cm Holzfaserplatten ($\lambda = 0,045$).
Erreicht er damit die TMA für die BAFA-Förderung?
Bei Innendämmung eines Fachwerkhauses mit 10 cm Holzfaserplatten (λ = 0,045 W/(m·K)) ist die Frage, ob die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BAFA BEG EM erfüllt werden, differenziert zu betrachten:
– 10 cm Holzfaser mit λ = 0,045 ergibt einen U-Wert von ca. 0,45 W/(m²K) für die Dämmung allein (U = λ/d = 0,045 / 0,10 m).
– Die Außenwand des Fachwerks ist in der Regel deutlich schlechter gedämmt (z.B. 1,0–1,5 W/(m²K)).
– Die Innendämmung allein erreicht also nicht die BAFA-TMA von ≤ 0,20 W/(m²K) für Außenwände.
– Die BAFA BEG EM fordert für Außenwände einen U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K) als technische Mindestanforderung.
– 10 cm Holzfaserplatten reichen hierfür nicht aus, um die TMA zu erfüllen.
– Eine Kombination mit weiteren Maßnahmen oder dickere Dämmung wäre nötig, um die TMA zu erreichen.
– Bei Innendämmung von Fachwerk ist zudem die bauphysikalische Verträglichkeit (Feuchtemanagement, Balkenköpfe) zu prüfen.
Fazit: Mit 10 cm Holzfaserplatten allein wird die BAFA-TMA für Außenwände nicht erreicht, somit ist keine Förderung möglich.
Für eine förderfähige Maßnahme muss der U-Wert der gedämmten Außenwand ≤ 0,20 W/(m²K) betragen.
Weitere Informationen:
– BAFA BEG EM: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html