Energieboti als menschlicher Roboter Grafik

Beispiele Frage/Antwort

Schriftzug Frage Energieboti

Ich sitze gerade bei einem Kunden (selbstnutzender Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen ca. 38.000 €). Er hat ein altes Einfamilienhaus im Januar 2026 gekauft.

1. Er möchte seine Gasheizung (Einbaujahr 2004) gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290 tauschen. Welche Förderquote (in %) kann
    er maximal erreichen und welche technischen Werte muss die WP im Bestand nachweisen?


2. Parallel dazu will er die Fenster tauschen und die oberste Geschossdecke dämmen. Welche U-Werte muss ich für die Förderung einplanen?


3. Achtung: Er muss die Decke laut GEG sowieso dämmen. Kann er dafür trotzdem BEG-Zuschüsse bekommen?


4. Was muss ich bei der Kombination von Fenstern und der (noch ungedämmten) Außenwand beachten, um Bauschäden zu vermeiden?

Energieboti Frage-Antwort 1

Zu Ihrer Kundensituation kann ich Ihnen basierend auf der festen Förderlogik folgende präzise Informationen geben:

1. Förderquote Heizungstausch (Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290, Gasheizung Baujahr 2004, selbstnutzender Eigentümer mit zvE
     ca. 38.000 € im Jahr 2026):

– Grundförderung: 30 %
– Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % (Heizung > 20 Jahre alt)
– Einkommensbonus: +30 % (zvE unter 40.000 €)
– Effizienz-Bonus: +5 % (Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290)
– Summe: 85 %, gedeckelt auf maximal 70 %
– Technische Mindestanforderungen: Jahresarbeitszahl (JAZ) im Bestand mindestens 3,0, rechnerisch nachgewiesen (z.B. nach VDI 4650)

2. Technische Mindestanforderungen für die Förderung der Gebäudehülle (Fenster und oberste Geschossdecke):
– Fenster: Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
– Oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)

3. BEG-Förderung bei GEG-Dämmpflicht der obersten Geschossdecke:
– Gesetzliche Pflichtmaßnahmen nach GEG sind grundsätzlich nicht förderfähig.
– Ausnahme: Wenn die Dämmmaßnahme über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht (z.B. U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)) und der Antrag vor Ablauf der 2-Jahres-Frist gestellt wird, ist Förderung möglich.

4. Bauschäden bei Fenstertausch in Kombination mit ungedämmter Außenwand:
– Ungedämmte Außenwände mit neuen, gut dämmenden Fenstern (Uw ≤ 0,95) können zu Tauwasser und Schimmel an der Wandoberfläche neben den Fenstern führen.
– Lösung: Außenwand gleichzeitig oder zeitnah dämmen oder ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen lassen (bei Fenstertausch > 1/3 der Fensterfläche ohnehin Pflicht).
– Energieberater muss auf diese Wechselwirkung hinweisen.

Wichtig: Mit einem vorliegenden Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderquote um weitere 5 % und der förderfähige Investitionsdeckel verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr.

Quellen:
– KfW 458 Heizungsförderung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/

– BAFA BEG EM: https://www.bafa.de/DE/Energie/Wohngebaeude/sanierung.html


– iSFP-Infos: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/sanierungsfahrplan.html

Schriftzug Frage Energieboti

Mein Kunde möchte sein Fachwerkhaus (BJ 1920) von innen dämmen. Er plant 10 cm Holzfaserplatten ($\lambda = 0,045$).

Erreicht er damit die TMA für die BAFA-Förderung?

Energieboti Frage-Antwort 1

Bei Innendämmung eines Fachwerkhauses mit 10 cm Holzfaserplatten (λ = 0,045 W/(m·K)) ist die Frage, ob die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BAFA BEG EM erfüllt werden, differenziert zu betrachten:

  1. U-Wert Berechnung:

– 10 cm Holzfaser mit λ = 0,045 ergibt einen U-Wert von ca. 0,45 W/(m²K) für die Dämmung allein (U = λ/d = 0,045 / 0,10 m).

– Die Außenwand des Fachwerks ist in der Regel deutlich schlechter gedämmt (z.B. 1,0–1,5 W/(m²K)).

– Die Innendämmung allein erreicht also nicht die BAFA-TMA von ≤ 0,20 W/(m²K) für Außenwände.

  1. Förderfähigkeit:

– Die BAFA BEG EM fordert für Außenwände einen U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K) als technische Mindestanforderung.

– 10 cm Holzfaserplatten reichen hierfür nicht aus, um die TMA zu erfüllen.

– Eine Kombination mit weiteren Maßnahmen oder dickere Dämmung wäre nötig, um die TMA zu erreichen.

  1. Bauphysikalische Risiken:

– Bei Innendämmung von Fachwerk ist zudem die bauphysikalische Verträglichkeit (Feuchtemanagement, Balkenköpfe) zu prüfen.

Fazit: Mit 10 cm Holzfaserplatten allein wird die BAFA-TMA für Außenwände nicht erreicht, somit ist keine Förderung möglich.

Für eine förderfähige Maßnahme muss der U-Wert der gedämmten Außenwand ≤ 0,20 W/(m²K) betragen.

Weitere Informationen:

– BAFA BEG EM: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

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