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Energieausweis
Unterstützung bei der Erstellung und Interpretation von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen
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iSFP
Individuelle Sanierungsfahrpläne – Strukturierung, Inhalte und Förderwege auf einen Blick
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Förderung
KfW, BAFA und weitere Programme – aktuelle Konditionen und Kombinationsmöglichkeiten
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GEG & Recht
Gebäudeenergiegesetz, Novellen 2027 und aktuelle BMWK-FAQs jederzeit abrufbar
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Fachfragen
GEG, KfW, BAFA & Förderrecht – spart Recherche-Zeit bei komplexen Praxisfragen

Echte Antworten – direkt aus Energieboti Expert

Die folgenden Antworten wurden live von Energieboti Expert generiert – ungekürzt und unverändert.

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll, gibt es einige wesentliche Änderungen beim Heizungstausch:

  1. Streichung der 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht: Die pauschale Pflicht, dass neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen. Dies bedeutet mehr Flexibilität bei der Wahl der Heiztechnologie.
  2. Zulässigkeit von Gas- und Ölheizungen: Gas- und Ölheizungen werden grundsätzlich wieder zulässig. Dies bietet mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch, allerdings bleibt die langfristige Wirtschaftlichkeit solcher Systeme aufgrund der CO2-Bepreisung und steigender Betriebskosten fraglich.
  3. Übergangsfristen: Die Übergangsfristen für die 65%-EE-Anforderung in Gemeinden über 100.000 Einwohner wurden verlängert. Der neue Stichtag ist der 01.11.2026, statt ursprünglich 01.07.2026.

Es ist wichtig, jede Immobilie individuell technisch und wirtschaftlich zu bewerten, um die beste Entscheidung für den Heizungstausch zu treffen. Beachte, dass das GModG sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet und noch nicht in Kraft ist. Bis dahin gilt weiterhin das GEG 2024.

Weitere Informationen: dena – Analysen im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)

Ja, es ist grundsätzlich möglich, sowohl die KfW-Förderung (KfW 261) als auch die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) gleichzeitig zu beantragen. KfW 261 ist ein Kredit für Gesamtsanierungen, BAFA BEG EM sind Zuschüsse für Einzelmaßnahmen – strukturell unterschiedliche Förderebenen, die sich ergänzen können.

Wichtig: Es darf keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgen. Die Förderbedingungen beider Programme müssen eingehalten werden. KfW und BAFA können zusätzliche Unterlagen oder Vor-Ort-Prüfungen anfordern.

Die GEG-Pflicht zur Wärmeplanung ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese Pflicht greift erst, wenn der kommunale Wärmeplan vorliegt und die Gemeinde das Gebiet als Wärmenetz- oder Gasnetz-Ausbaugebiet ausgewiesen hat.

Die Fristen für den kommunalen Wärmeplan:

  • ✅ Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: bis 30. Juni 2026
  • ✅ Kleinere Kommunen: bis 30. Juni 2028

Erst nach Vorlage des Wärmeplans und der Gebietsausweisung wird die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden wirksam. Weitere Informationen: BMWSB – Kommunale Wärmeplanung · GEG (Volltext)

Die Anforderungen sind nicht als „Effizienzklasse" wie bei Haushaltsgeräten definiert, sondern über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und technische Mindestkriterien der KfW (BEG):

  • ✅ Luft-Wasser-Wärmepumpen: JAZ ≥ 3,5
  • ✅ Sole-Wasser- / Wasser-Wasser-Wärmepumpen: höhere Werte erforderlich

Die genauen Technischen Mindestanforderungen sind im KfW-Merkblatt 458 (BEG Heizungsförderung) hinterlegt und können sich ändern – immer aktuell prüfen. Ergänzend: BAFA – BEG Einzelmaßnahmen

Der iSFP-Bonus beträgt 5 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan. Bei gemischter Nutzung (Wohn- + Gewerbenutzung) gilt folgendes Vorgehen:

  1. Förderfähige Kosten ermitteln – nur Maßnahmen die im iSFP enthalten sind
  2. Kosten aufteilen – anteilig nach beheizter Bruttogrundfläche (BGF) je Nutzungsart
  3. Bonus berechnen – 5 % separat je Nutzungsanteil
  4. Antragstellung – iSFP als Nachweis beifügen, Bonus korrekt ausweisen

Die spezifischen Bedingungen der KfW- oder BAFA-Programme sind zu beachten, da sie die Berechnung beeinflussen können. Weitere Informationen: BAFA – iSFP & Energieberatung · KfW – Bestandsimmobilien

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