GEG, KfW, BAFA, iSFP und Förderrecht – spart Recherche-Zeit und hilft bei komplexen Fragen zu WG und NWG.
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Die folgenden Antworten wurden live von Energieboti Expert generiert – ungekürzt und unverändert.
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll, gibt es einige wesentliche Änderungen beim Heizungstausch:
Es ist wichtig, jede Immobilie individuell technisch und wirtschaftlich zu bewerten, um die beste Entscheidung für den Heizungstausch zu treffen. Beachte, dass das GModG sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet und noch nicht in Kraft ist. Bis dahin gilt weiterhin das GEG 2024.
Weitere Informationen: dena – Analysen im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Ja, es ist grundsätzlich möglich, sowohl die KfW-Förderung (KfW 261) als auch die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) gleichzeitig zu beantragen. KfW 261 ist ein Kredit für Gesamtsanierungen, BAFA BEG EM sind Zuschüsse für Einzelmaßnahmen – strukturell unterschiedliche Förderebenen, die sich ergänzen können.
Wichtig: Es darf keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgen. Die Förderbedingungen beider Programme müssen eingehalten werden. KfW und BAFA können zusätzliche Unterlagen oder Vor-Ort-Prüfungen anfordern.
Die GEG-Pflicht zur Wärmeplanung ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese Pflicht greift erst, wenn der kommunale Wärmeplan vorliegt und die Gemeinde das Gebiet als Wärmenetz- oder Gasnetz-Ausbaugebiet ausgewiesen hat.
Die Fristen für den kommunalen Wärmeplan:
Erst nach Vorlage des Wärmeplans und der Gebietsausweisung wird die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden wirksam. Weitere Informationen: BMWSB – Kommunale Wärmeplanung · GEG (Volltext)
Die Anforderungen sind nicht als „Effizienzklasse" wie bei Haushaltsgeräten definiert, sondern über die Jahresarbeitszahl (JAZ) und technische Mindestkriterien der KfW (BEG):
Die genauen Technischen Mindestanforderungen sind im KfW-Merkblatt 458 (BEG Heizungsförderung) hinterlegt und können sich ändern – immer aktuell prüfen. Ergänzend: BAFA – BEG Einzelmaßnahmen
Der iSFP-Bonus beträgt 5 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan. Bei gemischter Nutzung (Wohn- + Gewerbenutzung) gilt folgendes Vorgehen:
Die spezifischen Bedingungen der KfW- oder BAFA-Programme sind zu beachten, da sie die Berechnung beeinflussen können. Weitere Informationen: BAFA – iSFP & Energieberatung · KfW – Bestandsimmobilien
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